Rechtsprechung
   FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30101
FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02 (https://dejure.org/2006,30101)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.07.2006 - 6 K 528/02 (https://dejure.org/2006,30101)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 6 K 528/02 (https://dejure.org/2006,30101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 46 Abs. 3; BGB § 398
    Abtretung; Abtretungsanzeige; Abtretungsrücknahme; Rücknahme; Formbedürftigkeit - Formbedürftigkeit der Rücknahme einer Abtretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Formbedürftigkeit der Rücknahme einer Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02
    Darüber hinaus soll die einheitliche Gestaltung des amtlichen Vordrucks dem FA die Bearbeitung der Erstattungsbeträge erleichtern ( BFH-Urteil vom 06.02.1996 VII R 116/94, BStBl II 1996, 557 unter 1).

    Das Erfordernis der Anzeige erweitert den in § 398 BGB geregelten Tatbestand der Abtretung für den zum öffentlichen Recht gehörenden Steuererstattungsanspruch (BGH-Urteil vom 30.11.1977 VIII ZR 26/76, DB 1978, 291; BFH-Urteil vom 06.02.1996, a.a.O. S. 557).

  • BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92

    Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02
    Dabei entspricht es allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.03.1994 VII R 117/92, BStBl II 1994, 789, 793) und Schrifttum (Kruse in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, § 46 AO Rz 31; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 46 AO Rz 25), dass eine Abtretungsanzeige in entsprechender Anwendung des § 409 Abs. 2 BGB nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden kann, welcher als der neue Gläubiger bezeichnet worden ist.

    Schließlich berücksichtigt der Senat, dass der Bundesfinanzhof im Urteil vom 22.03.1994 VII R 117/92 (BStBl II 1994, 789, 793) die wirksame Rücknahme der Abtretungsanzeige zwar in sinngemäßer Anwendung von § 409 Abs. 2 BGB von der Zustimmung des Abtretungsempfängers abhängig macht, nicht aber von der Einhaltung der besonderen Form des § 46 Abs. 3 AO .

  • BFH, 28.03.1994 - IX B 81/93

    Keine entsprechende Anwendung des § 15a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02
    Nach dem o.g. BFH-Urteil vom 22.03.1994 (BStBl II 1994, 793) erfordert eine Rücknahme der Abtretungsanzeige zwar die Zustimmung des Abtretungsempfängers.
  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Auszug aus FG Hessen, 20.07.2006 - 6 K 528/02
    Das Erfordernis der Anzeige erweitert den in § 398 BGB geregelten Tatbestand der Abtretung für den zum öffentlichen Recht gehörenden Steuererstattungsanspruch (BGH-Urteil vom 30.11.1977 VIII ZR 26/76, DB 1978, 291; BFH-Urteil vom 06.02.1996, a.a.O. S. 557).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2009 - 4 U 109/09

    Kausalität des anwaltlichen Beratungsfehlers (falsch Auskunft über Verjähung

    Der Senat hat die Akten des Hessischen Finanzgerichts (6 K 528/02) und des Landgerichts Frankfurt a.M. (2-8 O 542/06) zur Information beigezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht